Schulbegleitung und Hortintegration
Die Schulbegleitung und Hortintegration kann für Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter beantragt werden. Voraussetzung ist, dass diese aufgrund einer seelischen Störung in der Teilhabe beeinträchtigt sind oder eine Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Wann erhalte ich eine Schulbegleitung?
Voraussetzung ist eine Diagnose nach ICD 10 und/oder die Feststellung einer Behinderung bzw. Mehrfachbehinderung (§ 2 Abs.1 SGB IX) durch einen Facharzt oder Kinder- und Jugendpsychotherapeut. In einigen Fällen kann die Bewilligungsbehörde (Sozialamt) weitere Unterlagen von der Schule oder dem Hort anfordern. Letztlich erfolgt die Feststellung der Beeinträchtigung der Teilhabe durch das örtliche Sozialamt.
Was leistet die JUMI Schulbegleitung?
Unsere Schulbegleiter/innen:
- geben die erforderliche Unterstützung im sozialen, emotionalen und kommunikativen Bereich
- gewährleisten die Teilnahme am Unterricht und an den üblichen schulischen Aktivitäten
- bieteten angemessene Hilfe zur Bewältigung des Schulalltags
- fördern die Integration in die Klassengemeinschaft
- leisten Hilfestellung bei der Begegnung mit Mitschülern
- beugen Krisen vor bzw. begleitet in Krisensituationen
- arbeiten eng mit den begleitenden Hilfen zusammen
- machen im Laufe der Begleitung den Schüler soweit wie möglich unabhängig vom Integrationshelfer
Die JUMI KINDERHILFE hat sich besonders darauf spezialisiert, bei Teilleistungsschwächen in Kombination mit begleitenden Therapien zu fördern und zu begleiten. Wir stimmen diesbezüglich unsere Tätigkeiten bei der Begleitung mit allen Beteiligten regelmäßig ab.
Sie möchten mehr erfahren oder eine suchen eine Schulbegleitung? Wir helfen Ihnen bei der Beantragung und stellen selbst Schulbegleiter/innen zu Verfügung.
Wir stehen für eine familienbewusste Personalpolitik und für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.